STRATEGIE
ESG & COMPLIANCE: WENN AUS
SOFT FACTS HARTE FAKTEN WERDEN
Nachhaltigkeit wird für die Finanzindustrie zu einem Balanceakt: Auf der einen Seite stehen Banken, Versicherungen, Vermögensverwalter und KVGen wie kaum eine andere Branche im Fokus der Regulierung. Schließlich soll das verwaltete Geld grüner werden. Zum anderen hat sich Nachhaltigkeit von einem Nischen- zu einem Querschnittsthema entwickelt, das nicht eines, sondern viele Rechtsgebiete betrifft. Manches ist schon in feste Form gegossen, manches noch sehr offen oder in einer frühen Phase der Gesetzwerdung. Nachdem Nachhaltigkeit lange zwar in Gesellschaft und Wirtschaft immer mehr Raum einnahm, aber nur gering oder gar nicht gesetzlich geregelt war, ändert sich das gerade sehr schnell. Deshalb gilt: Bereits im Herbst 2020 soll eine Grundlage für das Thema Sustainable Finance stehen, die erste Anwendung der regulatorischen Anforderungen, die Offenlegungs-VO, ist für März 2021 vorgesehen. 2022 soll dann die einheitliche Kennzeichnung, die Taxonomie, in Kraft sein. (siehe Zeitachse am Ende des Artikels)
So werden derzeit Gesetze, Verordnungen, Erlasse und Leitlinien geschaffen vor allem auf europäischer Ebene. Dazu kommen Vorschläge von Expertengremien, die zwar zunächst nicht bindend sind, aber früher oder später in Gesetzesform gegossen werden und dann Bindungskraft entfalten. Insofern ist es wichtig, sich die verschiedenen Felder anzusehen, auf denen Nachhaltigkeit und Compliance zusammenkommen.
Der Bereich Financial Assets ist dabei bereits etwas weiter vorangeschritten bei der Umsetzung als die Immobilienwirtschaft. Hier laufen aber ebenfalls Bestrebungen, Standards zu setzen und Datenmaterial zu vereinheitlichen. Die Expertengruppe zur EU-Taxonomie stellte in ihrem Bericht fest, dass Gebäude für rund 40 Prozent des Energieverbrauchs und gut ein Drittel der Treibhausgasemissionen verantwortlich sein sollen. Dabei gelten fast drei Viertel des europäischen Gebäudebestands als ineffizient. Ziel im Bereich Investment ist es, nur noch energiesparende und ressourceneffiziente Gebäude als zulässige Anlagegegenstände zu klassifizieren. Dazu aber muss fehlendes Datenmaterial beschafft, müssen verschiedene nationale Standards angeglichen und so ungleicher Wettbewerb ausgeschlossen werden.
Konkret könnte das heißen, dass ab 2030 einheitliche Schwellenwerte gelten, ab 2021 errichtete Gebäude ohne Treibhausgasausstoß auskommen, ältere Immobilien bis 2050 klimaneutral werden. Als pragmatische Zwischenlösung wird vorgeschlagen, dass bei Gebäuden ab 2021 zur Klassifizierung als nachhaltig der Energiebedarf mindestens 20 Prozent unter den nationalen gesetzlichen Anforderungen zu liegen hat oder bei älteren Gebäuden zumindest innerhalb der besten 15 Prozent der vergleichbaren Gebäude auf dem lokalen Markt. Nachhaltigkeit geht aber noch weit über die Energiebilanz hinaus. So sollten auch Verträge auf ihren Beitrag zu Nachhaltigkeitszielen geprüft werden. Es könnten etwa Dienstleister zur Einhaltung von Standards verpflichtet oder auch „grüne“ Mietverträge abgeschlossen werden.
So werden derzeit Gesetze, Verordnungen, Erlasse und Leitlinien geschaffen vor allem auf europäischer Ebene. Dazu kommen Vorschläge von Expertengremien, die zwar zunächst nicht bindend sind, aber früher oder später in Gesetzesform gegossen werden und dann Bindungskraft entfalten. Insofern ist es wichtig, sich die verschiedenen Felder anzusehen, auf denen Nachhaltigkeit und Compliance zusammenkommen.
Der Bereich Financial Assets ist dabei bereits etwas weiter vorangeschritten bei der Umsetzung als die Immobilienwirtschaft. Hier laufen aber ebenfalls Bestrebungen, Standards zu setzen und Datenmaterial zu vereinheitlichen. Die Expertengruppe zur EU-Taxonomie stellte in ihrem Bericht fest, dass Gebäude für rund 40 Prozent des Energieverbrauchs und gut ein Drittel der Treibhausgasemissionen verantwortlich sein sollen. Dabei gelten fast drei Viertel des europäischen Gebäudebestands als ineffizient. Ziel im Bereich Investment ist es, nur noch energiesparende und ressourceneffiziente Gebäude als zulässige Anlagegegenstände zu klassifizieren. Dazu aber muss fehlendes Datenmaterial beschafft, müssen verschiedene nationale Standards angeglichen und so ungleicher Wettbewerb ausgeschlossen werden.
Konkret könnte das heißen, dass ab 2030 einheitliche Schwellenwerte gelten, ab 2021 errichtete Gebäude ohne Treibhausgasausstoß auskommen, ältere Immobilien bis 2050 klimaneutral werden. Als pragmatische Zwischenlösung wird vorgeschlagen, dass bei Gebäuden ab 2021 zur Klassifizierung als nachhaltig der Energiebedarf mindestens 20 Prozent unter den nationalen gesetzlichen Anforderungen zu liegen hat oder bei älteren Gebäuden zumindest innerhalb der besten 15 Prozent der vergleichbaren Gebäude auf dem lokalen Markt. Nachhaltigkeit geht aber noch weit über die Energiebilanz hinaus. So sollten auch Verträge auf ihren Beitrag zu Nachhaltigkeitszielen geprüft werden. Es könnten etwa Dienstleister zur Einhaltung von Standards verpflichtet oder auch „grüne“ Mietverträge abgeschlossen werden.
ÜBER DIE AUTORIN
Stefanie Kruse ist Abteilungsleiterin
Compliance, AML & Sustainability
bei der HANSAINVESTHanseatische
Investment-GmbH.
Stefanie Kruse ist Abteilungsleiterin
Compliance, AML & Sustainability
bei der HANSAINVESTHanseatische
Investment-GmbH.
Bei der Umsetzung der ESG-Kriterien kommt es in den kommenden Monaten darauf an, die Vorgaben der Politik korrekt und schnell umzusetzen. Vor allem das Reporting muss allen Anforderungen genügen: denen des Gesetzgebers, aber auch denen der Kunden. Hier liegt eine Stärke der HANSAINVEST: Als Service-KVG sind wir es gewohnt, flexibel sämtliche Standards abzubilden. Sobald die Daten für und von den Asset-Managern dann gemäß der Taxonomie zur Verfügung stehen, werden sie in den Reportings ausgewiesen. Ein eigenes Nachhaltigkeits-Reporting ist damit genauso möglich wie die Integration des Themas Nachhaltigkeit in das herkömmliche Berichtswesen. Dabei wird zu unterscheiden sein, ob Produkte ausdrücklich als nachhaltig beworben werden. Für diese gelten dann erweiterte Regelungen. Die Details aber sind noch nicht fixiert, hier muss die EU noch konkreter werden. In jedem Fall aber ist die HANSAINVEST in der Lage, diese Konkretisierungen zügig umzusetzen.
March 2018
EU launches Sustainable Finance Action Plan
March 2018
EC issues EU Taxonomy Regulation
April 2019
ESMA’s technical advice to the EC on integrating sustainability risks and factors in MiFID II, AIFMD, UCITS
EIOPA’s Technical Advice: integration of
sustainability risks & factors into Solvency II
and IDD
July 2019
EIOPA Opinion on the supervision of the management of ESG risks faced by IORPs
December 2019
EU Disclosures Regulation
EC announces The European Green Deal
December 2019
UN Principles for Responsible Banking
EBA Action Plan on Sustainable Finance
January 2020
EC launches Sustainable Investment Plan
February 2020
EC consultation on non-financial reporting directive
ESMA Strategy on Sustainable Finance
March 2020
TEG publishes Final Report on Taxonomy
April 2020
ESA Draft RTS on Sustainable Finance Disclosure Regulation
Consultation on the renewed sustainable finance strategy
Benchmark admin to explain methodology
June 2020
EC draft delegated acts on MiFID II, AIFMD, UCITS
Autumn 2020
EC to create Platform on Sustainable Finance
from March 2021
EU Disclosures Regulation applicable
from Q3 2021
MiFID II, AIFMD, UCITS applicable
2022
Start of company & investor Taxonomy disclosures