FACHARTIKEL
ENDLICH GESCHAFFT: DIE AIFM- UND OGAW-RICHTLINIEN WURDEN ÜBERARBEITET.
Nach zweijährigen Verhandlungen ist die EU-Richtlinie 2024/927 – kurz Änderungsrichtlinie – am 15. April endlich in Kraft getreten. Damit wurde sie an die AIFM-Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds und an die OGAW-Richtlinie 2009/65/EG, die bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren betrifft, angepasst.
Die Anpassungen wurden nötig, weil ein Überprüfungsauftrag der Europäischen Kommission in der AIFM-Richtlinie verankert war. Dabei kam die EU-Kommission zwar zu dem Ergebnis, dass die Ziele der AIFM-Richtlinie größtenteils erreicht wurden. Dazu gehören die Integration des Unionsmarktes für alternative Investmentfonds, der Anlegerschutz und der Schutz der Finanzstabilität. Ursprünglich wurde die AIMFD im Jahr 2011 als Reaktion auf die globale Finanzkrise verabschiedet, um die Schwachstellen bei bestimmten Fondsstrukturen zu beseitigen.
Trotzdem stellte die EU-Kommission fest, dass Anpassungen notwendig seien. Da eine Reihe davon auch für die Verwaltung von OGAW relevant sind, wurden gleichzeitig Änderungen an der OGAW-Richtlinie vorgeschlagen und vorgenommen.
Die Novellierung der beiden Richtlinien hat unter anderem Auswirkungen auf folgende Themen:
- Beauftragter
- Zahl der Mitarbeitenden in Vollzeitäquivalent (FTE), die für die Aufgaben im Rahmen des Outsourcings zuständig sowie zur Überwachung der Übertragungsvereinbarung abgestellt sind.
- Tätigkeitsbeschreibung
- Betrag und prozentuale Anteile der AIF-Vermögenswerte
- Daten und Ergebnisse der regelmäßigen Due-Diligence-Prüfungen
Es ist erneut die Aufgabe der ESMA, RTS für die Einzelheiten, die Häufigkeit und den Zeitpunkt der Meldungen zu erarbeiten.
Harmonisierung des Meldewesens
Des Weiteren wird das Meldewesen für AIF- und OGAW-Verwaltungsgesellschaften harmonisiert und hinsichtlich seines Umfangs erweitert. Im Rahmen der AIFM-Meldung sollen nunmehr Informationen über alle Märkte, Instrumente, Vermögenswerte und Risiken aufgenommen werden, mit denen auf Rechnung des AIF gehandelt wird. Für OGAW-Verwaltungsgesellschaften wird ebenfalls ein Meldewesen eingeführt, das weitestgehend dem AIFM-Reporting entspricht.
Erweitert werden auch die Anforderungen an die Meldungen in Bezug auf das Outsourcing der Portfolioverwaltung oder des Risikomanagements. Künftig müssen zu den folgenden Themen detaillierte Angaben erfolgen: