Europa

TITELSTORY

DAS ENORME POTENZIAL
DES ELTIF 2.0 

European Long Term Investment Funds (ELTIFs) 2.0 haben großes Potenzial, sich als neue, erfolgreiche Investmentalternative am europäischen Markt zu etablieren. Nach Update und einer weiteren Präzisierung durch die Regulierungsbehörden wurde ein flexibles Fondsvehikel geschaffen. Damit können jetzt auch Privatanleger sehr einfach in Private Markets investieren und deren Vorteile nutzen, ohne auf die hohen Regulierungsstandards und den gesetzlichen Anlegerschutz verzichten zu müssen.

​Die Europäische Union hat den Weg frei gemacht: Am 10. Januar 2024 ist die neue ELTIF-Verordnung (EU) 2023/606 vom 15. März 2023 in Kraft getreten und hat damit die bisherige ELTIF-Verordnung (EU) 2015/760 abgelöst. Dadurch wurden die regulatorischen Rahmenbedingungen zur Administration und zum Vertrieb von European Long Term Investment Funds erheblich gelockert und vereinfacht. Insbesondere für den Vertrieb von ELTIFs an Privatanleger wurde vieles durch das Update erleichtert: So wurden Klarstellungen, Vereinfachungen und Deregulierungen im Bereich der erwerbbaren Vermögensgegenstände, der Fremdfinanzierung und der Distribution umgesetzt. Die wichtigsten Änderungen sind unter anderem der Wegfall der Mindestzeichnungssumme und der ELTIF-spezifischen Geeignetheitsprüfung. Die Diversifizierungsregeln wurden ebenfalls gelockert, sodass jetzt nur noch mindestens 55 Prozent des Fondsvolumens in zulässige Vermögenswerte investiert werden müssen. Damit erhält der ELTIF die hohe Flexibilität, bis zu 45 Prozent in andere Vermögenswerte zu investieren oder dort freie Liquidität zu allokieren.

Bei ELTIFs, die an Privatanleger vertrieben werden, beträgt die Konzentrationsgrenze in einen einzelnen Vermögensgegenstand maximal 20 Prozent und bei liquiden Vermögensgegenständen eines einzelnen Emittenten maximal zehn Prozent des Fondsvolumens. Die Grenze zur Aufnahme von Krediten beträgt maximal 50 Prozent des Fondsvolumens. Bei ELTIFs, die an professionelle Anleger vertrieben werden, kann von diesen Grenzen mit Ausnahme der 55-Prozent-Grenze abgewichen werden. Unzulässig bleiben hingegen auch weiterhin Investitionen in Rohstoffe, der Einsatz von bestimmten Derivaten und Leerverkäufe. Als Besonderheit im Anlegerschutz haben Privatanleger gemäß Artikel 30 (6) der ELTIF-Verordnung das Recht, ihre Zeichnung innerhalb von zwei Wochen kostenfrei zu widerrufen.

Ein European Long Term Investment Fund kann als geschlossener oder als offener Fonds mit beschränkten Rückgaberechten strukturiert werden. Auch gibt es jetzt die Möglichkeit, den ELTIF als reinen Dachfonds zu konzipieren. Bei den Rechtsformen und Vehikeln besteht ebenfalls eine hohe Flexibilität, den Fonds entweder als Sondervermögen der Kapitalverwaltungsgesellschaft oder in Form einer Investmentgesellschaft als Aktien- oder Kommanditgesellschaft zu errichten.

In Luxemburg besteht zudem die Besonderheit, dass der ELTIF von der Abonnementsteuer (Taxe d'abonnement) freigestellt wurde und auch als Reserved Alternative Investment Fund (RAIF) aufgelegt werden kann. Mit diesen regulatorischen Merkmalen und dem Erhalt des EU-Vertriebspasses kann der neue ELTIF 2.0 in allen Ländern der EU sehr einfach an Privatanleger vertrieben werden. Er fügt sich damit in den vertrieblichen Regulierungs- und Marktstandard von UCITS-Fonds unter der Markets in Financial Instruments Directive (MiFID) ein. Damit erhalten jetzt auch Privatanleger den Zugang zu Assetklassen wie Beteiligungen (Private Equity), Fremdkapitalfinanzierungen (Private Debt), Infrastruktur, bestimmte Schuldverschreibungen und Verbriefungen, Immobilien, anderen Sachwerten und Zielfonds wie ELTIF, EuVECA, EuSEF, OGAW oder EU-AIF, die von einem EU-AIFM verwaltet werden.

Der europäische Finanzmarkt hat das Potenzial dieses neuen alternativen Fondsvehikels erkannt und richtet sich zunehmend hierauf aus. Aktuell wurden in der EU bisher knapp über 100 ELTIFs aufgelegt. Hiervon entfallen circa 65 Prozent auf Luxemburg, 21 Prozent auf Frankreich, zwölf Prozent auf Italien und zwei Prozent auf Spanien. Die bevorzugte Anlageklasse bildete bisher Private Equity und das durchschnittliche Fondsvolumen notierte zwischen 200 und 400 Millionen Euro.

Für den Fondsstandort Deutschland geht die neue Verordnung wohl noch weiter. Das geht aus einem im Februar veröffentlichten Schreiben der Bafin zu „Häufig gestellte Fragen“ hervor. Demnach sind alle nach dem KAGB zulässigen Rechtsformen auch für den ELTIF möglich. Es gilt die freie Auswahl der zulässigen Rechtsformen für alle Anlagekategorien des ELTIFs, soweit es sich um einen Sachwert nach der Definition der Verordnung handelt.

Damit können nun hierzulande Fonds aufgelegt werden, die bislang nicht möglich waren. So sind künftig Debt-Fonds als Publikumsfonds ebenso zulässig wie Private-Equity-Fonds als offene Publikums-AIFs oder offene Immobilienfonds, bei denen Erneuerbare-Energien-Anlagen beigemischt werden können, um nur einige Beispiele zu nennen. Aufsichtsrechtlich können also alle Assetklassen mit allen Rechtsformen beliebig kombiniert werden.

Da die EU-Vorschriften des ELTIF nicht durch nationales Recht eingeschränkt werden dürfen, bedeutet dies maximale Freiheiten für die Fondsanbieter. Einige Einschränkungen gibt es zwar zu beachten. So werden Investoren, die der Anlageverordnung oder der Solvency-II-Richtlinie unterliegen, diese Freiheiten nicht vollumfänglich nutzen können. Für Spezialfonds müssen noch Anpassungen aus investorenaufsichtsrechtlicher und steuerrechtlicher Sicht vorgenommen werden, damit auch Institutionelle die neuen Strukturen besser nutzen können.
Dennoch bleibt ein positives Fazit. Denn damit dürfte die Zahl der ELTIFs steigen, die Privatanlegern neue und attraktive Assetklassen erschließen. Zugleich ist der Fondsstandort Deutschland bei Strukturierung eines ELTIFs nun mit dem Luxemburger Standort gleichzusetzen, womit die Strukturierungsfreiheit maximal ausgeschöpft werden kann. Deutschland gewinnt damit deutlich an internationaler Wettbewerbsfähigkeit. Der deutsche ELTIF könnte nunmehr sehr interessant für internationale Investoren werden, die dem investorenaufsichtsrechtlichen Regime eben nicht unterliegen.

Es ist damit zu rechnen, dass sich die Anzahl und das Volumen aufgrund der ELTIF-Reform schnell erhöhen wird, da damit insbesondere der Privatkundenmarkt für Asset-Manager alternativer Anlageklassen erschlossen werden kann. Der regulierte Zugang zu den Private Marktes eröffnet Privatanlegern jetzt neue, attraktive Investmentalternativen und bietet Chancen für die private Vermögensanlage durch optimierte Diversifizierung, Volatilität und Performance. Der ELTIF 2.0 kann damit ein echter Gamechanger werden. Die HANSAINVEST steht an den Standorten in Deutschland und Luxemburg dafür gerne zur Verfügung.